Die juristische Stellungnahme zu den beiden Bürgerbegehren gibt uns Rechtssicherheit für unser Abstimmungsverhalten über die Zulässigkeit. Eines der beiden Bürgerbegehren ist wegen Verletzung der gesetzlich vorgegebenen Fristen als unzulässig zu…
ehemalige Hauptschule; Grundschule; Lehrschwimmbecken; LSB
Der Rat hat weder einen Beurteilungs- noch einen Ermessensspielraum – das festzustellen ist wichtig; denn es geht um die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens.