Stellungnahme der Fraktion zur Abstimmung über die Zulässigkeit der Bürgerbegehren

Die juristische Stellungnahme zu den beiden Bürgerbegehren gibt uns Rechtssicherheit für unser Abstimmungsverhalten über die Zulässigkeit.

Eines der beiden Bürgerbegehren ist wegen Verletzung der gesetzlich vorgegebenen Fristen als unzulässig zu betrachten. Entsprechend stimmen wir in diesem Fall für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens.

Dies bedeutet, dass wir hier nun eine feste Grundlage dafür haben, den im Juni getroffenen Ratsbeschluss umgehend umzusetzen: Die Unterkunft für Geflüchtete kann – und sollte angesichts der aktuell steigenden Zahlen von Geflüchteten in Deutschland auch möglichst schnell – ertüchtigt werden.

Das andere Bürgerbegehren wird rechtlich als zulässig bewertet. Entsprechend werden wir hier auch für die Zulässigkeit stimmen.

Das Bürgerbegehren ist zulässig – diese Zulässigkeit bedeutet aber nicht, dass damit unsere Gründe für unsere Entscheidung im vergangenen Juni plötzlich nicht mehr gelten! Bei dem Bürgerbegehren handelt es sich um ein kassatorisches Begehren: es will einen Ratsbeschluss einkassieren – und zwar ohne, dass ein Alternativvorschlag gemacht wird. Es wird kein Vorschlag gemacht für eine Lösung, die besser für Welver ist als der Ratsbeschluss im September. Das ist nicht konstruktiv; das ist nicht etwas, das uns als Gemeinde weiterbringt. Es ist einfach ein „Dagegen-sein“ – und zwar ohne Berücksichtigung der Verhältnisse und Bedingungen etwa für die schulpflichtigen Kinder.

Wer dem Bürgerbegehren zustimmt, stimmt …

  • GEGEN die Renovierung und Erweiterung der GS im Bestand
  • GEGEN die Sanierung und Errichtung eines neuen Lehrschwimmbeckens am derzeitigen Standort
  • GEGEN die Ertüchtigung und Erweiterung der OGS am jetzigen Standort
  • GEGEN den Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf dem jetzigen Parkplatz an der Buchenstraße.

Es gibt mehr Gründe dafür, dem Bürgerbegehren nicht zuzustimmen und OGS, Grundschule und Lehrschwimmbecken genau dort am Finkenweg zu lassen und einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses umzusetzen:

Im Jahr 1962 wurde das Gebäude der Bernhard-Honkamp-Schule inmitten der des Zentralortes errichtet und bereits zehn Jahre später durch einen Anbau erweitert. Von 2004 bis 2008 erfolgte eine Renovierung. Neben den 16 Klassenräumen, einer Aula, einem Werkraum, dem grünen Klassenzimmer und einer Schüler:innenbücherei verfügt die Schule über eine kleine Turnhalle, eine Zweifachturnhalle und ein Lehrschwimmbecken. Auf zwei Schulhöfen, ausgestattet mit Spiel- und Sportgeräten, können die Kinder in der Pause toben.

Zum 01. August 2006 gründeten die Gemeinde, die Bernhard-Honkamp-Schule und der Ev. Kirchenkreis Soest-Arnsberg die Offene Ganztagsschule in Welver. Ein Jahr später erhielt die OGS einen eigenen Neubau an jetzigem Standort.

Der verlässliche Betreuungsbedarf bis 16 Uhr wurde vermehrt in den vergangenen Jahren stetig angefragt. Besuchen im Jahr 2008 ca 50 Kinder die OGS hat sich der Bedarf mittlerweile verdoppelt.

Das zunächst für zwei Gruppen geplante Gebäude reicht seit vielen Jahren bei weitem nicht aus. Als Konsequenz wurden Container gestellt, drei Klassenräume der GS belegt und eine Mensa in Verlängerung der Zweifachturnhalle neu gebaut.

Deutlich wird, die OGS braucht dringend mehr Räumlichkeiten, die zusammenhängend in einem neuen Gebäude untergebracht sind.

Das zweite Standbein des zuverlässigen Betreuungsangebotes der GS Welver bildet die Betreuung von 8bis1, deren Träger der Förderverein ist. Auch dieses Betreuungsangebot wird seit Jahren intensiv nachgefragt. Mittlerweile gibt es einen Kriterienkatalog, nachdem die Schüler:innen eine Platzangebot erhalten. Untergebracht ist die Betreuung im ehemaligen Hausmeisterhaus der Schule.

Die Bedarfe der Eltern und die Anmeldezahlen sprechen für sich: mehr als die Hälfte der Schüler:innen benötigen eine gesicherte Betreuung ab 11.30 Uhr.

Selbstverständlich müssen beide Betreuungseinrichtungen zwangsläufig in unmittelbarer Nähe der GS sein. Sie sind Teil des schulischen Konzepts.

Das Gebäude der BHS im Jahr 1962- als vor ca 60 Jahren wurde bewusst inmitten des Zentralortes gebaut. Sie liegt in einem ruhigen Wohngebiet. Die Kindertageseinrichtungen liegen fußläufig maximal 10 Minuten von der Schule, dem Schwimmbad und den Turnhallen entfernt.

In den vergangenen Jahren wurden etliche finanzielle Fördermittel über das Programm „Gute Schule“ 2020 in die GS investiert. Ein großer Teil floss in die digitale Ausstattung der Schule: WLAN im ganzen Gebäude; alle Klassenräume, das Lehrerzimmer und die Aula wurden mit Apple TV, Beamer, Projektionsflächen usw ausgestattet. Für die Unterrichtsarbeit wurden Schülertablets angeschafft.

Weiterhin wurden die Schulen mit neuen Schulmöbeln ausgestattet:

Höhenverstellbare Tische und Stühle für die Kinder, Regale mit Schülerfächern und Schränke. Es gibt einen Raum für Gemeinsames Lernen, der ebenfalls neu möbliert wurde, genauso einen eigenen Raum für die Schulsozialarbeiterin.

Das zukünftige Konzept für den Schulstandort der Bernhard-Honkamp-Schule sieht priorisiert einen Neubau der OGS vor, indem ebenfalls die Betreuung von 8 bis 1 untergebracht ist. Es versteht sich von selbst, dass dieser Neubau in unmittelbarer Nähe der Grundschule sein muss. Durch die Erweiterung der OGS werden gleichzeitig im Schulgebäude drei Klassenräume frei, die sofort zur weiteren Nutzung für unterrichtliche Zwecke zur Verfügung stehen. Das Grundstück des ehemaligen Hausmeisterhauses kann für die Erweiterung der Schule verwendet werden.

Ab 2026 besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

Aufgrund der aktuellen Raumnot der OGS und des beschlossenen Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung besteht jetzt die dringende Notwendigkeit mit der Planung und Umsetzung der Erweiterung der Kapazitäten sofort zu beginnen.

Man muss gedanklich durchspielen, welche Konsequenzen ein kassierender Beschluss des Bürgerentscheids für OGS und Grundschule hätte:

  • Die Gemeinde Welver könnte den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für ihre Schulanfänger nicht rechtzeitig umsetzen – das bedeutet: Familien werden nicht entlastet; es gibt keine verlässliche Förderung und Betreuung;
  • Die Raumnot an der BHG würde sich verschärfen; denn nach den zu erwartenden Schülerzahlen wird die BHS bis 2028 in allen Jahrgängen gesichert dreizügig sein;
  • Es könnte kurzfristig kein Unterrichtsraum für Gemeinsames Lernen eingerichtet werden (BHS ist ausgewiesene Schule für GL in den Bereichen Sprache, Sozial- emotionale Entwicklung, Lernen);
  • Der Unterricht für GL-Kinder würde sich schwieriger gestalten
  • Die Fördermittel aus den Fördertöpfen „Gute Schule 2020“ und Sportstättenförderung müssten zurückgezahlt werden.

Auch eine Konsequenz wäre, dass die Arbeit des Rates der letzten Jahre ad absurdum geführt würde. Gewählte Ratsvertreter:innen haben über einen langen Zeitraum verschiedene Entwicklungsmodelle diskutiert und besprochen. Das hat nicht nur viel Zeit gekostet, sondern benötigte tatsächlich auch finanzielle Mittel aus dem Haushalt: wie Kosten für den Architekten, Gutachter, Aufwendungen für die Ratsmitglieder usw wurden ausgegeben, um die beste Lösung für Welver zu erarbeiten.

Wird der Ratsbeschluss kassiert, bedeutet das nicht nur, dass viel Geld „verbrannt“ worden ist, sondern auch, dass eine vollständig neue / andere Lösung für die oben benannten Bauprojekte erarbeitet werden muss- auch diese Erarbeitung braucht Zeit.

Wer sich gegen den Ratsbeschluss ausspricht,

  • soll vorschlagen, wohin die OGS gebaut werden soll!
  • Soll begründen, warum die Kinder in absehbarer Zeit nicht die OGS besuchen können
  • Soll die Mehrkosten für seinen Vorschlag begründen und eine fundierte Finanzierung ohne Steuererhöhung vorlegen
  • Schadet in letzter Konsequenz auch der Feuerwehr Welver.

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Verwandte Artikel