Stellungnahme der Grünen zu GPNK am 17.03.2010 zu TOP 4 – Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Ortsteiles Borgeln östlich der Jahnstraße/südlich des Sportplatzes

In der kommenden Sitzung des GPNK wird ein Investor ein Konzept für die Bebauung des o.g. Grundstücks in Borgeln vorstellen.

Das Engagement und Interesse des Investors ist ein Beleg für die Attraktivität der Gemeinde Welver als Wohn- und Lebensort. Bei der Fläche handelt es sich um ein etwa 2,36 ha großes, rechteckig geschnittenes, infrastrukturell sehr attraktives Grundstück in Borgeln.

Der Flächennutzungsplan sieht grundsätzlich eine Wohnbaufläche an dieser Stelle vor; damit gehört die Fläche zu einem Problembereich in Welver: Insgesamt nämlich besteht in Welver ein Siedlungsflächenüberhang. Das bedeutet, dass im Flächennutzungsplan mehr Flächen als Wohnbauflächen geplant sind als eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung zulässt. Das Verhältnis liegt derzeit bei knapp 30 ha ausgewiesene Flächen im Flächennutzungsplan zu knapp 15 ha Fläche laut bedarfsgerechter Siedlungsentwicklung. Dieses Missverhältnis abzubauen ist Aufgabe des Rates und der Verwaltung der Gemeinde Welver.

Der Weg dazu führt über die Umwandlung von Flächen, also beispielsweise Wohnbauflächen umzuwandeln in landwirtschaftliche Flächen. Es liegt auf der Hand, dass dies nicht für jede Fläche umsetzbar ist. Kleine Flächen, Flächen innerhalb von Bebauungsplänen fallen hier raus. Prüft man den Flächennutzungsplan von Welver auf für eine Umwandlung geeignete Flächen, kommt man an der Fläche südlich des Sportplatzes in Borgeln nicht vorbei. Es ist eine Fläche außerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes; es ist eine Fläche, in die bislang nicht investiert wurde; es ist eine Fläche von nennenswerter Größe.

Diese Argumente hat der damalige Rat berücksichtigt, als er eine allenfalls einzeilige Bebauung entlang der Jahrstraße für sinnvoll hielt.

Bei der Februar-Sitzung entschied der Rat, das Stückwerk der bisherigen fallweisen und wenig systematischen Bauleitplanung zu beenden und nach umfassender Beratung – auch unter Einbeziehung der Ortsvorsteher – im Juni dieses Jahres den gesamten Flächennutzungsplan zu beschließen. Damit eröffnet sich der Gemeinde Welver die Möglichkeit einer zukunftsorientierten Gemeinde- und Flächenentwicklung, die unseres Erachtens nicht durch eine Fortsetzung des fallweisen Entscheidens eingeschränkt werden sollte. Erst durch eine ganzheitliche Betrachtung und Prüfung der Flächen in Welver kann eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung sinnvoll geplant und umgesetzt werden.

Sinnvolle Siedlungsentwicklung umfasst dabei mehr als die bautechnische und eine an der kurzfristigen Nachfrage orientierte Konzeptionierung von Wohngebäuden. Sinnvolle Siedlungsentwicklung bezieht ökologische, gestalterische, raum- und ortsbezogene planerische Überlegungen mit ein. Hier sind mehrere Wege denkbar – sei es die Planung und Umsetzung durch einen Investor, sei es die Umsetzung nachhaltiger, langfristig sinnvoll wirksamer und ganzheitlicher Ansätze durch die Gemeinde selbst.

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