Antrag zur Tagesordnung gem § 48 Abs 1 Satz 2 und 4 GO NRW im HFA und Rat
Sehr geehrter Herr Bürgermeister C. Garzen,
die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des HFA und RAT aufzunehmen:
Die Voraussetzungen für einen anlassbezogenen Bürgerrat als demokratisches Instrument in der Gemeinde Welver schaffen
Die Bereitschaft der Bürger:innen sich projektbezogen interessiert einzubringen ist in den vergangenen Jahren und Monaten sichtbar gewachsen. Die Mitarbeit im ISEK- Prozess oder am Radwegekonzept zeigten das hohe Ausmaß an Engagement und auch die hohe Kompetenz der sich beteiligenden Bürger:innen in unserer Gemeinde. Diesen Erfahrungen stehen folgenden Entwicklungen gegenüber: die grundsätzlich geringe Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen und der individuelle, und oft auch als Vorwurf geäußerte Eindruck, „von den Verantwortlichen nicht gehört“ zu werden. Beide Entwicklungen erzeugen ein Spannungsverhältnis, das Unmut und Frust erzeugt. In vielen Fällen stellt es sich aus Sicht der einzelnen Bürgerin bzw. des einzelnen Bürgers als schwierig dar, die Schwelle zu einer aktiven Mitarbeit zu überschreiten und sich themenbezogen und differenziert in die Entwicklung der Gemeinde einzubringen. So sehen beispielsweise die Geschäftsordnungen in Rat und Ausschüssen – aus guten Gründen – keine aktive Beteiligungsmöglichkeit für Bürger:innen vor. Und nicht jeder will den Weg über eine persönliche Ansprache gehen.
Durch die Einrichtung eines anlassbezogenen Bürgerrates schaffen wir die Möglichkeit, dass Bürger:innen sich themenbezogen, differenziert und im Austausch mit anderen Bürger:innen einbringen können und aus dem umfassenden Diskussionsprozess Empfehlungen entstehen können. Der Bürgerrat ist damit ein Verfahren der Bürger*innenbeteiligung.
Bürgerräte setzen sich aus ausgewählten Bürger:innen zusammen, die per Los nach Alter, Geschlecht, Wohnort zufällig ausgewählt werden. Sie bilden einen Querschnitt der Bevölkerung in der Gemeinde Welver.
Die Bürger*innen setzen sich in einem dreiphasigen Prozess mit einer relevanten, ausgewählten und eingegrenzten Themenstellung auseinander:
- Phase: Anhörung von Fachleuten mit unterschiedlichen Perspektiven.
- Phase: Moderierter Austausch von Meinungen, Erfahrungen und Argumenten der Mitglieder.
- Phase: Formulierung von Empfehlungen an die politischen Entscheidungsträger*innen.
Die Empfehlungen sind im Ergebnis aufgrund der vorausgehenden moderierten und von fachlichem Input begleiteten Diskussionen und der vielfältigen Interessen der Teilnehmenden deutlich differenzierter als die Bekundung von Individualinteressen beispielsweise durch Eingaben an Rat und Verwaltung. Die Entscheidungen liegen weiterhin bei den politischen Entscheidungsträger*innen, die repräsentative Demokratie wird daher ergänzt, nicht ersetzt.
Viele Städte und Gemeinden haben bereits einen Bürgerrat installiert, siehe hier: https://www.buergerrat.de.
Auch der Zukunftsvertrag der neuen Landesregierung NRW von CDU und Bündnis90/Die Grünen unterstützt die Bildung von Bürgerräten:
„Um unterschiedliche Perspektiven in politische Entscheidungsprozesse einbeziehen zu können, werden wir zu ausgewählten Themen zwei Bürgerräte, die die Gesellschaft repräsentativ abbilden, einsetzen und dieses Instrument auf Landesebene erproben. Für die Organisation und Durchführung der Bürgerräte werden wir die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. ( Zit. Zukunftsvertrag für Nordrhein- Westfalen, Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen, 2022- 2027, S.90)
Ausführliche Informationen sind auch unter folgender Adresse nachlesbar:
Mehr Demokratie e.V.: Bürgerräte (mehr-demokratie.de)
Daher schlagen wir vor, der HFA und Rat mögen folgendem Beschlussvorschlag zustimmen:
Der Rat der Gemeinde Welver steht dem Instrument der Bürgerbeteiligung positiv gegenüber. Anlassbezogen und durch Anregung und Initiative von Bürger:innen, Vereinen, Parteien, dem Rat oder der Verwaltung wird der Rat der Gemeinde Welver ein Bürgerratsverfahren beschließen und veranlassen. Der Rat erklärt sich bereit, die Empfehlungen des Bürgerrats mit in die politischen Beratungen und die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die Verwaltung entwickelt zum nächsten Haupt- und Finanzausschuss ein Umsetzungskonzept, welches die zügige organisatorische Vorbereitung und Durchführung kommender Bürgerräte ermöglicht. Es wird zunächst einmalig ein Betrag in Höhe von 15.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
C. Plaßmann, Fraktionsvorsitzende
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